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§ 1 Präambel
In der Nachkriegszeit war mit der ‚Verabschiedung’ des so genannten
Generationenvertrages verbunden, soziale Sicherheit für alle auf der Basis eines
solidarischen Gesellschaftsentwurfes zu sichern. Er schuf auf der Basis
solidarischer Finanzierungssysteme soziale Sicherheit für Alte, Kranke,
Arbeitslose und Benachteiligte. War Solidarität, z.B. der Jungen für die Alten,
der Ausgangspunkt des Generationenvertrages, so trug er doch wesentlich auch zur
Herausbildung und Stärkung von Solidarität und Gerechtigkeit bei.
Heute nun beobachten wir, dass die einstigen Grundlagen dieses
Generationenvertrages nicht mehr tragen. Wir stellen aber auch fest, dass die
aktuellen Debatten um Arbeit und soziale Sicherung mehr und mehr zerstörerische
Prozesse der Entsolidarisierung und Privatisierung sozialer Lebenslagen in Gang
setzen.
Dem und der Wiederherstellung sozialer Gerechtigkeit und Solidarität kann nur
die Beschreibung eines neuen Gesellschaftsvertrages entgegenwirken, damit ein
Gutes-Leben-für-alle möglich wird und bleibt.
§ 2 Die Zeichen der Zeit
Die Gegenwart ist bestimmt von tief greifenden und unumkehrbaren
Veränderungsprozessen, die den Bestand des Generationenvertrages in Frage
stellen. Wir müssen feststellen, dass eine Vollbeschäftigung nach alten Mustern
nicht mehr möglich ist; die internationale Konkurrenz (Globalisierung), die
zunehmende Technisierung und die anwachsende Produktivität sind Gründe dafür.
Zudem ist auch die soziale Struktur der Gesellschaft im Umbruch: Auflösung der
Familienstruktur, Altersstruktur, veränderte Frauenrolle etc.
Wir müssen darum feststellen, dass die jüngere und die nachfolgenden
Generationen überfordert sein dürften, den Generationenvertrag zukünftig zu
erfüllen.
Waren unbegrenztes Wachstum und unendliche Ausnutzung natürlicher Ressourcen die
unausgesprochene Grundlage dafür, die finanziellen Grundlagen des
Generationenvertrages zu erwirtschaften, so muss heute in Sorge für die
nachfolgenden Generationen auch unser Lebensstil verändert und eine neue Kultur
des Teilens entwickelt werden. In dieser Hinsicht darf auch unsere Art des
Wirtschaftens nicht zu Lasten der armen Länder gehen.
§ 3 Von der Arbeitsgesellschaft
zur Tätigkeitsgesellschaft
Verändert werden muss unser Verhältnis zur Erwerbsarbeit. Einerseits gilt es,
das knapper werdende Gut der Erwerbsarbeit gerechter auf alle zu verteilen:
Abbau von Überstunden, Abschaffung prekärer Arbeitsverhältnisse, Absenkung der
Lebensarbeitszeit, Einführung gesetzlicher Mindestlöhne,
Sozialversicherungspflicht für alle Arbeitsplätze, Ausweitung von
Teilzeitarbeitsplätzen, Wiederherstellung von mehr Lohngerechtigkeit.
Erwerbsarbeit hat zudem Menschen Teilhabe und Teilnahme an der Gesellschaft
ermöglicht. Menschen, denen der Zugang zur Erwerbsarbeit verwehrt wird, erfahren
dies deshalb als ausgrenzend und entwürdigend. Darum müssen andere Formen der
Arbeit (Privatarbeit und Bürgerarbeit) mehr gesellschaftliche Beachtung und
Anerkennung finden. Zukünftigen Generationen sollte möglich gemacht werden, frei
zwischen diesen verschiedenen Formen der Arbeit zu wählen, um daraus Einkommen
und soziale Sicherheit ableiten zu können. Letzteres ist beschrieben im Begriff
der Tätigkeitsgesellschaft.
§4 Grundeinkommen für alle
Jedem Bundesbürger steht ein
Grundeinkommen zu. Das Grundeinkommen muss das Nötigste zum Leben eines Menschen
abdecken, um die volle gesellschaftliche Teilhabe gewährleisten zu können.
Dieses Einkommen schafft überhaupt erst die Basis dafür, dass die vorhandene
Erwerbsarbeit gerechter verteilt werden kann und das Konzept einer
Tätigkeitsgesellschaft umgesetzt wird.
§ 5 Umsteuern durch Steuern
Zukünftig gilt es, die Finanzierung der sozialen Grundversorgung aus Steuern zu
finanzieren. Darüber hinaus bedarf es weiterer flankierender Maßnahmen: Änderung
der Unternehmensbesteuerung und Überprüfung der Subventionspraxis, Angleichung
europäischen Steuerrechtes, progressive Besteuerung jeder Art von Einkommen,
Angleichung der Erbschaftssteuer, Entlastung der Arbeitseinkommen.
Auch in Zukunft muss gelten, dass das Aufkommen von Steuern auf der Grundlage
von Solidarität und Gerechtigkeit bemessen wird.
§ 6 Die Solidarität der älteren Generation
Das Bild über die ältere Generation hat sich stark verändert. Diese Generation
gestaltet heute aktiv unsere Gesellschaft mit. Wir dürfen sogar feststellen,
dass ohne diese Generation vieles im politischen, gesellschaftlichen und
sozialen Leben nicht möglich wäre.
Einkommen der älteren Generation fließen sehr häufig wieder in die Gesellschaft
zurück. Einerseits sichern die Älteren über ihre Spendenpraxis viele soziale
Vorhaben, andererseits leisten sie finanzielle Hilfen für die eigenen Kinder und
Enkel.
Gerade wegen ihrer Lebenserfahrung sind ältere Menschen überdurchschnittlich oft
bereit, ein ehrenamtliches Engagement auszuüben und praktizieren damit das, was
wir unter dem Begriff der Tätigkeitsgesellschaft meinen.
Und schließlich sind immer mehr ältere Menschen bereit, ihre Lebens- und
Arbeitserfahrungen in zahlreichen Projekten einzubringen, weil die Gesellschaft
auf diese Erfahrungen nicht verzichten kann.
§ 7 Jugend braucht Solidarität
Familie und Jugend sind die Basis und Zukunft jeder Gesellschaft. Väter und
Mütter müssen die gleichen Chancen haben, die Erziehung der Kinder wahrzunehmen.
Die Bundesländer müssen für jedes Kind Hort,- Krippen- und/oder
Kindergartenplätze bereit stellen. Neubauten bzw. Altsanierungen müssen so
gestaltet werden, dass mehrere Generationen zusammen leben können.
Wohnsiedlungen (Silos) ‚auf der grünen Wiese’ werden nur noch genehmigt, wenn
reichlich Spielplatz, Einkaufsmöglichkeiten, kulturelle Angebote, Kindergärten
und Verkehrsanbindungen vorhanden sind. Lebenschancen der Familien und Kinder
sollen durch Bildung gestärkt werden.
Der Bildungsauftrag der Schule muss von großem gesellschaftlichen Interesse
sein.
Die Familien bedürfen einer deutlich besseren finanziellen Unterstützung bei
ihrer Entscheidung für Kinder, dieser müssen auch die Arbeitsbedingungen für
Männer und Frauen angepasst werden.
§8 Der Natur eine Chance
Wir haben unsere Welt nur von unseren Kindern und Enkeln geliehen! Darum gilt
unsere Sorge dem Erhalt der Schöpfung. Dazu muss ein radikales Umdenken
stattfinden. Es bedarf eines nachhaltigen Wirtschaftens, um mit Ressourcen und
der Natur schonend und sinnvoll umzugehen. Darum ist eine Umstellung der
Produktionsweisen und unseres Konsums von besonderer Dringlichkeit.
§9 Mitmischen und Einmischen
Politik muss mit ihren Beziehungen allen Menschen zugute kommen. Politik darf
nicht zur Vertretung einzelner Lobbyisten und ihrer Gruppen werden und sie darf
auch nicht die verschiedenen Generationen gegeneinander ausspielen.
Die Vertreter von alt und jung müssen gemeinsam die anfallenden Aufgaben angehen
und lösen. Diesem Ziel dient der von uns erarbeitete Generationenvertrag. Wir –
die UnterzeichnerInnen – setzen uns dafür ein, in unseren Gruppen, im Verband
und der politischen Vertretung eine Diskussion für einen neuen
Generationenvertrag einzuleiten.
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